Allgemeine Geschäftsbedingung

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Behandlungsvertrages

  1. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?

1.1. Ärztliche Verordnung

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese muss neben persönlichen Daten

  • eine medizinische Diagnose
  • die Anzahl der Behandlungseinheiten und
  • die verordnete Behandlung

beinhalten.

Außer die Leistung wird zur Prävention bei Gesunden in Anspruch genommen.

1.2. Verrechnung der Behandlungskosten und Rückerstattung

Die Honorarnote setzt sich zusammen aus Therapieeinheit und benötigter Zeit. Die Anzahl der Osteopathie-Einheiten und dessen Abstände werden vereinbart.

Da ich Osteopathin bin, habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen und somit ist die Rechnung 7 Tage nach Erhalt zu überweisen. Mit dieser und zusätzlich der Verordnung, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine teilweise Rückvergütung ansuchen. Wenn Sie zusatzversichert sind, bekommen Sie eventuell mehr zurück.

 

  1. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

 

2.2. Ihre Behandlung

  • zum 1. Termin bitte alle relevanten Befunde mitbringen
  • persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
  • behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe
  • Behandlungstechniken im Umfang einer osteopathischen Therapie
  • Selbstbestimmung: Ich unterbreite Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit mir abzusprechen.
  • Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie mir geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen kann auf Wunsch erfolgen.

2.4. Dokumentation

  • Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen, Krankengeschichte (Befund). Diese bleiben dann bei mir und Sie können diese auch einsehen und eine Kopie davon bekommen und werden 10 Jahre sicher aufbewahrt. Bei Bedarf können diese individuellen Befunde bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen vorgelegt werden.
  1. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?

3.2. Zahlungsmodus

Nach erfolgter Behandlung stelle ich Ihnen eine Honorarnote aus, die Sie innerhalb von 7 Tagen auf mein Konto überweisen:

Anja Rösenberger

Raiffeisenbank

BIC: RZDTAT2G367

IBAN: AT343836700000147959

Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behalte ich mir das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4 % in Rechnung zu stellen.

  1. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?

Ich begleite Sie mit Rat und Tat auf Ihrem ganz persönlichen Weg zur gesundheitlichen Verbesserung. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und -maßnahmen besprochen und vereinbart.

Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Das bedeutet, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen, mir aber auch Auskunft über den Gesundheitszustand , die bereits getätigten Therapien und das Ergebniss von erfolgten Untersuchungen mit zu teilen.

Bekomme ich den Eindruck, dass der Behandlungserfolg nicht erreichbar erscheint, werde ich Sie darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.

  1. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, sagen Sie diesen bitte spätestens werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab. Andernfalls behalte ich mir das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin im vollen Umfang in Rechnung zu stellen.

Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

  1. Wann endet die Behandlung?

Die Therapie wird von der Verordnung begrenzt, kann aber unter Absprache früher beendet werden. Die behandelten Einheiten werden dann in Rechnung gestellt.